Wissenschaft und Forschung
Im Jahr 2002 wurde der Stiftungszweck auf die Förderung "Wissenschaft und Forschung" ausgedehnt.
Antragsberechtigt sind die oberfränkischen Hochschulen oder andere Träger, die wissenschaftliche Projekte in Oberfranken durchführen.
Den Anträgen von Lehrstühlen muss eine Stellungnahme der Hochschulleitung beigefügt werden.
Projektskizzen sind so zu erstellen, dass sie von einem Fachgutachter beurteilt werden können.
Antragstellung und Abrechnung müssen zudem in Abstimmung mit der Drittmittelverwaltung der Hochschule erfolgen.
Der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung hat am 02.08.2012 beschlossen, dass Forschungsprojekte künftig nur noch in folgendem Umfang gefördert werden:
- 75% der Kosten für eigens für das Projekt neu eingestelltes Personal
(entsprechende Werk- bzw. Dienstverträge sind der Oberfrankenstiftung vorzulegen), - 60 % der Sachkosten.
