Soziale Maßnahmen
Die Oberfrankenstiftung fördert im Sozialbereich eine breite Palette von Projekten und Investitionen. Dazu gehören u. a. modellhafte Pflegeeinrichtungen sowie Maßnahmen zur Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen.
Bei Bedarf holt die Oberfrankenstiftung ein Fachgutachten ein.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass es sich um gemeinnützige Maßnahmen (§ 52 AO) gemeinnütziger Träger handelt.
Eine finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen/-schicksalen ist nicht möglich.
