Denkmalpflege
Ein Förderschwerpunkt der Oberfrankenstiftung ist die Erhaltung von Denkmälern im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Für diesen Zweck können auch Privatpersonen Zuwendungen erhalten.
Grundlage für die Bezuschussung und Förderobergrenze ist in der Regel der sog. "denkmalpflegerische Mehraufwand". Er wird vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf) festgelegt und sollte bei der Antragstellung angegeben werden.
Für die Bearbeitung sind außerdem eine Beschreibung des Denkmals sowie eine Foto-Dokumentation erforderlich.
Bei der Abrechnung der Maßnahme ist eine Bestätigung der unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege über die ordnungsgemäße Ausführung und den denkmalpflegerischen Mehraufwand beizufügen.

