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Fragen und Antworten

Welche Maßnahmen/Projekte kommen für eine Förderung in Betracht?

Die Oberfrankenstiftung fördert Investitionen und Projekte von überregionaler bzw. gesamtoberfränkischer Bedeutung in den Bereichen "Soziales", "Kunst und Kultur", "Denkmalpflege" sowie "Wissenschaft und Forschung".

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Anträge können von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Einrichtungen und von Privatpersonen (nur im Bereich der Denkmalpflege) gestellt werden.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Zu einem Antrag gehören

Gibt es Fristen für eine Antragstellung?

Nein; allerdings dürfen bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden.

Ist die Förderung regional/örtlich begrenzt?

Der Wirkungsbereich ist ausschließlich der Bereich des Regierungsbezirkes Oberfranken.

Wie hoch ist die Förderung?

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung.

Was geschieht mit dem eingereichten Förderantrag?

Wann wird über meinen Antrag entschieden?

Nach Vorliegen aller Unterlagen entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung etwa im Abstand von zwei Monaten über die Anträge.

Wie erfahre ich das Ergebnis?

Im Anschluss an die Sitzungen werden Sie jeweils schriftlich über die Entscheidung informiert.

Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?

Nach Erlass des Bewilligungsbescheides und Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Einverständniserklärung und ggf. notarielle Urkunde) können mit dem Formblatt Auszahlungsantrag Teilraten des Zuschusses abgerufen werden.
Grundlage für die Zahlung sind

Ein geringer Betrag wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Wie ist die Maßnahme abzurechnen?

Die Abrechnung nach Abschluss der Maßnahme erfolgt mit dem Formblatt "Verwendungsnachweis". Soweit andere öffentliche Zuschussgeber beteiligt sind, wird deren Prüfungsvermerk übernommen; ansonsten prüft die Oberfrankenstiftung den Verwendungsnachweis selbst (Kopien der Rechnungen sind ausreichend).

Wie lange stehen bewilligte Mittel zur Verfügung?

Die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Bescheid) abgerufen werden. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Verlängerung schriftlich beantragt werden.