Stiftung
Gründung
Die Oberfrankenstiftung wurde 1927 vom Vorläufer des Bezirks Oberfranken, dem Kreis Oberfranken, unter dem Vorsitz des Bamberger Oberbürgermeisters Adolf Wächter errichtet und mit einem Vermögen in Höhe von 6 Millionen Reichsmark ausgestattet. Ihr Wirkungskreis ist in der Satzung ausdrücklich auf das Gebiet des Regierungsbezirks Oberfranken beschränkt.
Stiftungszweck
Die Oberfrankenstiftung ist eine Förderstiftung. Sie verfolgt keine eigenen Projekte, sondern gewährt auf Antrag Zuwendungen zu Vorhaben anderer Träger. In der Regel handelt es sich hierbei um öffentliche Träger; aber auch gemeinnützige Institutionen - bei der Denkmalpflege auch Privatpersonen - können in den Genuss einer Zuwendung durch die Oberfrankenstiftung kommen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderung
Nach der Satzung ist die Förderung in folgenden Bereichen vorgesehen:
Preisverleihung
Daneben verleiht die Oberfrankenstiftung alljährlich Preise in den Kategorien Soziales, Kultur und Denkmalpflege. Die Preise sind je Kategorie mit 15.000 EUR dotiert.
Stiftungsorgan
Die Oberfrankenstiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet, der aus 10 Mitgliedern besteht. Vorsitzender ist kraft der Satzung der amtierende Regierungspräsident von Oberfranken. Der Bezirkstagspräsident von Oberfranken und fünf weitere Mitglieder des Bezirkstags von Oberfranken werden als Vertreter des Bezirks Oberfranken auf die jeweilige Dauer der Wahlperiode entsandt; drei Mitglieder werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern auf Vorschlag des Regierungspräsidenten ernannt.
Sachbearbeitung
Die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Förderanträge erledigt die Geschäftsstelle im Haus der Oberfrankenstiftung (Friedrichstr. 4, Bayreuth).
Zuwendungen
Die Oberfrankenstiftung bewilligt für satzungsgemäße Zwecke pro Jahr ca. 20 Mio. EUR an Zuwendungen.
Regularien
Satzung
Preisverleihung
Hinweis
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