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Fragen und Antworten
FAQ's 1 - 12 von insgesamt 12
Welche Maßnahmen/Projekte kommen für eine Förderung in Betracht?
Antwort:
Die Oberfrankenstiftung fördert Investitionen und Projekte von überregionaler bzw. gesamtoberfränkischer Bedeutung in den Bereichen Soziales, Kunst und Kultur, Denkmalpflege sowie Wissenschaft und Forschung.
Antwort:
Die Oberfrankenstiftung fördert Investitionen und Projekte von überregionaler bzw. gesamtoberfränkischer Bedeutung in den Bereichen Soziales, Kunst und Kultur, Denkmalpflege sowie Wissenschaft und Forschung.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antwort:
Körperschaften des öffentlichen Rechts,
Gemeinnützige Einrichtungen,
Privatpersonen (in der Regel im Bereich der Denkmalpflege)
Antwort:
Körperschaften des öffentlichen Rechts,
Gemeinnützige Einrichtungen,
Privatpersonen (in der Regel im Bereich der Denkmalpflege)
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Antwort:
Zu einem Antrag gehören
- Antragsformblatt
- kurze und knappe Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
- Kostengliederung
- Finanzierungsplan
- evtl. Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Fotodokumentation (bei Denkmälern)
Antwort:
Zu einem Antrag gehören
- Antragsformblatt
- kurze und knappe Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
- Kostengliederung
- Finanzierungsplan
- evtl. Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Fotodokumentation (bei Denkmälern)
Gibt es Fristen für eine Antragstellung?
Antwort:
Nein; allerdings dürfen bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden.
Antwort:
Nein; allerdings dürfen bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden.
Ist die Förderung regional/örtlich begrenzt?
Antwort:
Wirkungsbereich ist ausschließlich der Bereich des Regierungsbezirkes Oberfranken
Antwort:
Wirkungsbereich ist ausschließlich der Bereich des Regierungsbezirkes Oberfranken
Wie hoch ist die Förderung?
Antwort:
Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung.
Antwort:
Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung.
Was geschieht mit dem eingereichten Förderantrag?
Antwort:
- Prüfung durch die Stiftungsverwaltung (Förderfähigkeit des Projektes und Vollständigkeit der Unterlagen)
- Erfassung in der Datenbank
- Versand der Eingangsbestätigung ggf. mit Anforderung fehlender Unterlagen
- Einholen von Fachgutachten
Antwort:
- Prüfung durch die Stiftungsverwaltung (Förderfähigkeit des Projektes und Vollständigkeit der Unterlagen)
- Erfassung in der Datenbank
- Versand der Eingangsbestätigung ggf. mit Anforderung fehlender Unterlagen
- Einholen von Fachgutachten
Wann wird über meinen Antrag entschieden?
Antwort:
Nach Vorliegen aller Unterlagen entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung etwa im Abstand von zwei Monaten über die Anträge
Antwort:
Nach Vorliegen aller Unterlagen entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung etwa im Abstand von zwei Monaten über die Anträge
Wie erfahre ich das Ergebnis?
Antwort:
Im Anschluss an die Sitzungen werden Sie jeweils schriftlich über die Entscheidung informiert.
Antwort:
Im Anschluss an die Sitzungen werden Sie jeweils schriftlich über die Entscheidung informiert.
Wann werden bewilligte Mittel ausgezahlt?
Antwort:
Nach Erlass des Bewilligungsbescheides können mit dem Formblatt Auszahlungsantrag Teilraten des Zuschusses abgerufen werden. Grundlage für die Zahlung sind
- die bereits entstandenen Kosten und
- der im Bewilligungsbescheid festgelegte Fördersatz.
Ein geringer Betrag wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Antwort:
Nach Erlass des Bewilligungsbescheides können mit dem Formblatt Auszahlungsantrag Teilraten des Zuschusses abgerufen werden. Grundlage für die Zahlung sind
- die bereits entstandenen Kosten und
- der im Bewilligungsbescheid festgelegte Fördersatz.
Ein geringer Betrag wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Wie ist die Maßnahme abzurechnen?
Antwort:
Die Abrechnung nach Abschluss der Maßnahme erfolgt mit dem Formblatt Verwendungsnachweis. Soweit andere öffentliche Zuschussgeber beteiligt sind, wird deren Prüfungsvermerk übernommen; ansonsten prüft die Oberfrankenstiftung den Verwendungsnachweis selbst (Kopien der Rechnungen sind ausreichend).
Antwort:
Die Abrechnung nach Abschluss der Maßnahme erfolgt mit dem Formblatt Verwendungsnachweis. Soweit andere öffentliche Zuschussgeber beteiligt sind, wird deren Prüfungsvermerk übernommen; ansonsten prüft die Oberfrankenstiftung den Verwendungsnachweis selbst (Kopien der Rechnungen sind ausreichend).
Wie lange stehen bewilligte Mittel zur Verfügung?
Antwort:
Die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Bescheid) abgerufen werden. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Verlängerung schriftlich beantragt werden.
Antwort:
Die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Bescheid) abgerufen werden. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Verlängerung schriftlich beantragt werden.